E-Rezept und Datenschutz

Zwei Menschen stehen vor einer Apotheke - Zeichnung

Das E-Rezept kommt

Beim E-Rezept an den Datenschutz denken

Das E-Rezept kommt. Nach einer Übergangszeit sollen die alten Muster 16 Papierrezepte vollständig abgelöst sein. Sofern technisch möglich, sollen Ärzte und Ärztinnen nur noch E-Rezepte ausstellen. Zuerst sollen verschreibungspflichtige und Arzneimittel sowie Rezepturen über das E-Rezept verschrieben werden. Danach werden BTM Rezepte, T-Rezepte, grüne Rezepte, Sprechstundenbedarf und Applikationshilfen folgen. In einem letzten Schritt sind dann Heil- und Hilfsmittel dran.

Jetzt die Infrastruktur aufbauen

Datenschutzbeauftragter Apotheke - Datenschutzberatung

Apotheken müssen die entsprechende Infrastruktur aufbauen, um E-Rezepte bearbeiten zu können. Die Gematik, das Unternehmen, das hinter der TI steht, hat hierzu eine Checkliste erarbeitet. Apotheken brauchen demnach einen sicheren und stabilen Internetzugang, eine freigeschaltete Institutionskarte (SMC-B), einen elektronischen Heilberufsausweis, einen Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal und gegebenenfalls ein Update für das Apothekenverwaltungssystem.

So können wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen

  • Wir helfen Ihnen, den Einsatz des E-Rezeptes datenschutzkonform zu gestalten.
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen und anderer Dokumente zum Datenschutz
  • Erstellung von Risikoanalysen und Empfehlungen für den Umgang mit Patientendaten
  • Beratung bei der datenschutzrechtlichen Prüfung komplexer Datenverarbeitungen
  • Schulung von Mitarbeitern im Datenschutz
  • Unterstützung bei der Kontrolle technisch-organisatorischer Maßnahmen
  • Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Prüfung der Apotheken- oder Praxis-Webseiten auf Datenschutzkonformität