E-Rezept und Datenschutz
Das E-Rezept kommt
- Jetzt DSGVO und BDSG-neu Konformität prüfen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Verarbeitungsverzeichnis
- Informationssicherheit
- Patienteninformationsrechte
- Einwilligungs- un Verschwiegenheitserklärungen
- Auftragsverarbeitung und entsprechende Verträge
Beim E-Rezept an den Datenschutz denken
Das E-Rezept kommt. Nach einer Übergangszeit sollen die alten Muster 16 Papierrezepte vollständig abgelöst sein. Sofern technisch möglich, sollen Ärzte und Ärztinnen nur noch E-Rezepte ausstellen. Zuerst sollen verschreibungspflichtige und Arzneimittel sowie Rezepturen über das E-Rezept verschrieben werden. Danach werden BTM Rezepte, T-Rezepte, grüne Rezepte, Sprechstundenbedarf und Applikationshilfen folgen. In einem letzten Schritt sind dann Heil- und Hilfsmittel dran.
Jetzt die Infrastruktur aufbauen
Apotheken müssen die entsprechende Infrastruktur aufbauen, um E-Rezepte bearbeiten zu können. Die Gematik, das Unternehmen, das hinter der TI steht, hat hierzu eine Checkliste erarbeitet. Apotheken brauchen demnach einen sicheren und stabilen Internetzugang, eine freigeschaltete Institutionskarte (SMC-B), einen elektronischen Heilberufsausweis, einen Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal und gegebenenfalls ein Update für das Apothekenverwaltungssystem.
So können wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen
- Wir helfen Ihnen, den Einsatz des E-Rezeptes datenschutzkonform zu gestalten.
- Erstellung von Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen und anderer Dokumente zum Datenschutz
- Erstellung von Risikoanalysen und Empfehlungen für den Umgang mit Patientendaten
- Beratung bei der datenschutzrechtlichen Prüfung komplexer Datenverarbeitungen
- Schulung von Mitarbeitern im Datenschutz
- Unterstützung bei der Kontrolle technisch-organisatorischer Maßnahmen
- Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
- Prüfung der Apotheken- oder Praxis-Webseiten auf Datenschutzkonformität