Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheken gilt: Sobald mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. In Einzelfällen, sofern im umfangreichen Maße besondere Kategorien von Daten verarbeitet werden, können auch schon kleinere Praxen und Apotheken zur Bennenung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein.
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