Worauf Apotheken bei E-Rezept und Datenschutz achten müssen

Das E-Rezept kommt. Zeit, an den Datenschutz zu denken. Nach einer Übergangszeit sollen die alten Muster 16 Papierrezepte vollständig abgelöst sein. Wir haben Ihnen zusammengestellt, worauf Apotheken bei E-Rezept und Datenschutz achten müssen. Gerne beraten unsere Datenschutzbeauftragten Sie auch zu Datenschutz und E-Rezept.

Zuerst sollen verschreibungspflichtige und Arzneimittel sowie Rezepturen über das E-Rezept verschrieben werden. In einem folgenden Schritt sollen BTM Rezepte, T-Rezepte, grüne Rezepte, Sprechstundenbedarf und Applikationshilfen folgen. In einem letzten Schritt sind dann Heil- und Hilfsmittel dran.

Für die Einlösung des E-Rezeptes wird es zwei Wege geben:

  1. Der Patient kann sich das Rezept direkt vom behandelnden Arzt als 2D-Code auf sein Smartphone übermitteln lassen. Dieses kann er dann digital via App entweder direkt einer Vor-Ort- oder Online-Apotheke seiner Wahl zuweisen, so dass das Medikament dort vorab bereitgestellt bzw. bestellt werden kann. Oder er zeigt den 2D-Code seines E-Rezepts auf dem Smartphone direkt vor Ort in der Apotheke vor, wo er eingescannt und bearbeitet werden kann.
  2. Patienten ohne Smartphone können sich das Rezept in Form eines 2D-Codes vom behandelnden Arzt als Ausnahme und Übergangslösung auch ausdrucken lassen. Diesen Papierausdruck legt er dann in der Apotheke seiner Wahl vor Ort vor.

Voraussetzungen für das E-Rezept

Apotheken müssen die entsprechende Infrastruktur aufbauen, um E-Rezepte bearbeiten zu können. Die Gematik, das Unternehmen, das hinter der TI steht, hat hierzu eine Checkliste erarbeitet. Apotheken brauchen demnach:

Internetanschluss
Einen sicheren und stabilen Internetzugang
Freigeschaltete Institutionskarte (SMC-B)
Die Institutionskarte (auch »SMC-B« genannt) ist der Schlüssel zur TI, den jede Apotheke bei ihrer zuständigen Landesapothekerkammer digital beantragen muss. Dieser ist notwendig, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann.
Elektronischen Heilberufsausweis (HBA)
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) können sich Apotheker und Apothekerinnen digital ausweisen. Er ermöglicht eine qualifizierte, elektronische Signatur.
Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst)
Der Konnektor ähnelt einem DSL-Router und ist die Hardware, die Apotheken vor Ort benötigen, um sich mit der TI verbinden zu können. Alternativ gibt es Anbieter, die sogenannte Konnektor-Farmen in einem externen Rechenzentrum bereitstellen und damit einen weiteren Service anbieten, der viele Vorteile hinsichtlich Installation, Wartung und zusätzliche Sicherheit hat.
Stationäre(s) E-Health-Kartenterminal(s)
Das EHealth-Kartenterminal verbindet die Gesundheitskarte des Kunden mit den Karten der Apoteker:innen und dem Konnektor.
Update für das Apothekenverwaltungssystem (AVS)
Ein Systemupdate hilft dabei, die TI in das bestehende Apotheken Verwaltungssystem zu integrieren.

Inzwischen gibt es Anbieter, die Konnektoren-Farmen betreiben. In diesem Fall stehen die Konnektoren, mit denen die Apotheken über einen VPN-Tunnel verbunden werden, in einem Rechenzentrum. Damit entfallen Updates und Wartung der Konnektoren in der Apotheke.

Verfügbarkeit gewährleisten

Durch das E-Rezept sind Apotheken noch stärker von einer funktionierenden Internetverbindung abhängig, als sie es ohnehin schon durch ihre Tätigkeit sind. Es ist deshalb zwingend erforderlich, die Infrastruktur entsprechend abzusichern:

  • Stellen Sie Ihre IT-Infrastruktur in einen trockenen, sauberen und möglichst auch abschließbaren Raum. Nur so können sie sicherstellen, dass die IT und ihre Internetverbindung durch eventuelle Gefahren, etwa Wasser, lose Kabel („Stolperfallen“) etc. beeinträchtigt wird.
  • Bei der Auswahl des Internet-Dienstleisters schlägt Zuverlässigkeit den niedrigsten Preis.
  • Lassen Sie Ihre Konnektoren regelmäßig updaten und warten, damit diese dauerhaft funktionsfähig sind.
  • Halten Sie Ihre Apothekensoftware auf dem neuesten Stand.
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