Apotheken müssen eine Datenschutzpanne innerhalb von 72 Stunden melden. Hier finden Sie eine Liste von Meldestellen für Datenpannen im Sinne von Art. 33 DSGVO geordnet nach Bundesländern. Über die Links kommen Sie direkt zu den entsprechenden Meldeformularen oder Plattformen in Ihrem Bundesland.
Baden-Württemberg: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Bayern: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Brandenburg: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für
das Recht auf Akteneinsicht (kein Formular)
Bremen: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hessen: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen (NRW): Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Saarland: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Sachsen: Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Sachsen-Anhalt: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Meldeformular); Kontakt
Sie haben weitere Fragen zu Datenpannen in der Apotheke?
Gerne beraten wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter für Apotheken. Rufen Sie uns an unter 0511/37388134 oder schreiben Sie uns eine Mail an datenschutzbeauftragter@datenschutzundgesundheit.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!