Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen externen und internen Datenschutzbeauftragten. Der wichtigster Unterschied liegt darin, dass interne Datenschutzbeauftragte besonderen Kündigungsschutz genießen während Sie mit einem externen Datenschutzbeauftragten einen Vertrag auf Zeit schließen. Im Rahmen dieses Vertrages gehören zu den Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten unter anderem die Beratung des Verantwortlichen und die Schulung der Mitarbeiter. Zudem muss er die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben überwachen.